Outsourcing


Alle Aufgaben einer Patentabteilung können über externe Dienstleister bewerkstelligt werden. Als externe Dienstleister sind in erster Linie Patentanwälte zu nennen. Auf der anderen Seite hat kaum ein Unternehmen eine Patentabteilung mit der entsprechenden Infrastruktur, um alle anfallenden Arbeiten intern erledigen zu können. Zumahl die rein interne Abwicklung schon an juristischen Vorschriften scheitert, da in einzelnen Ländern oftmals nationale Vertreter bestellt werden müssen. So stellt sich nicht die Frage ob, sondern welche Aufgaben nach extern vergeben werden.

Kleine Unternehmen sind sicherlich gut beraten, wenn sie den Großteil der im gewerblichen Rechtsschutz anfallenden Aufgaben über einen Patentanwalt abwickeln. Mit zunehmender Unternehmensgröße und/oder Gewicht des gewerblichen Rechtsschutzes lohnt sich eine eigene Patentabteilung.


Unternehmen mit eigener Patentabteilung müssen festlegen welche Aufgaben nach extern vergeben werden.  Dabei ist gerade der Aufbau unternehmensinterner Kompetenz unabdingbar, um einerseits strategisch wichtige Themen
entsprechend den Unternehmenszielen in der gebotenen Tiefe bearbeiten zu können. Andererseits ermöglicht erst die interne Kompetenz eine effiziente Steuerung der "sourcing activities".

Die Dienstleistungen im gewerblichen Rechtsschutz sind sehr komplex und erfordern ein spezielles Qualitätsmanagement. An dieser Stelle ist die Patentabteilung gefordert, ein entsprechendes Qualitätsmanagement aufzubauen und ein Rating der Dienstleister durchzuführen.