Qualifikationen
Für die
Arbeit in einer Patentabteilung gibt es unterschiedliche
Qualifikationsanforderungen. Die anfallenden Arbeiten sind vielseitig
und verlangen von den Beschäftigten eine gute Auffassungsgabe und eine
sorgfältige und eigenverantwortliche Arbeitsweise. Entsprechend
dem Unfang der anfallenden Arbeiten können in einer Patentabteilung
Mitarbeiter mit unterschiedlichsten Qualifikationen beschäftigt sein.
Nachfolgend wird ein beispielhafter Überblick der typischen
Berufsbilder gezeigt.
Patentanwaltsfachangestellte
Sie
erledigen eigenständig und eigenverantwortlich viele
der in
einer Patentabteilung anfallenden administrativen Tätigkeiten. Dazu
gehören
unter anderem die Verwaltung von Akten, die Vorbereitung von
Schriftsätzen, das Auswerten von Fachliteratur und Vertragsverwaltung.
Eine ganz wichtige Aufgabe ist das Fristenkontrollsystem. Der Beruf
eines Patentanwaltsfachangestellten ist ein Ausbildungsberuf und nahe
verwandt mit dem Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten. Zu dem
Berufsbild kann die Patentanwaltskammer nähere Auskunfte
erteilen.
Patentingenieure
Viele der
technischen Aufgaben, wie z.B. Recherchieren, oder
Aufbereiten von Erfindungsmeldungen oder das Vorbereiten von
Patentanmeldungen werden
von Patentingenieuren durchgeführt. Patentingenieure sind dabei oft
Ingenieure, die zusätzlich Erfahrungen im gewerblichen Rechtsschutz
gesammelt haben oder einen Studiengang Patentingenieurswesen absolviert
haben.
Patentassessoren
/ European Patent Attorneys
Neben der technischen Qualifikation benötigen viele der
Aufgaben zusätzlich
juristisches Fachwissen und eine entsprechende Ausbildung bzw.
Erfahrung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Als
Patentassessor muss man nach einem Studium einer Natur- oder
Ingenieurswissenschaft noch eine dreijährige Ausbildung und eine
anschließenden Prüfung beim deutschen Patent und Markenamt erfolgreich
absolvieren. Als European Patent Attorney muss man
entsprechend
eine Prüfung vor dem Europäischen Patentamt ablegen.