Qualifikationen


Für die Arbeit in einer Patentabteilung gibt es unterschiedliche Qualifikationsanforderungen. Die anfallenden Arbeiten sind vielseitig und verlangen von den Beschäftigten eine gute Auffassungsgabe und eine sorgfältige und eigenverantwortliche Arbeitsweise.
Entsprechend dem Unfang der anfallenden Arbeiten können in einer Patentabteilung Mitarbeiter mit unterschiedlichsten Qualifikationen beschäftigt sein. Nachfolgend wird ein beispielhafter Überblick der typischen Berufsbilder gezeigt.




Patentanwaltsfachangestellte

Sie erledigen eigenständig und eigenverantwortlich viele der in einer Patentabteilung anfallenden administrativen Tätigkeiten. Dazu gehören unter anderem die Verwaltung von Akten, die Vorbereitung von Schriftsätzen, das Auswerten von Fachliteratur und Vertragsverwaltung. Eine ganz wichtige Aufgabe ist das Fristenkontrollsystem. Der Beruf eines Patentanwaltsfachangestellten ist ein Ausbildungsberuf und nahe verwandt mit dem Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten. Zu dem Berufsbild kann die Patentanwaltskammer nähere Auskunfte erteilen.


Patentingenieure

Viele der technischen Aufgaben, wie z.B. Recherchieren, oder Aufbereiten von Erfindungsmeldungen oder das Vorbereiten von Patentanmeldungen werden von Patentingenieuren durchgeführt. Patentingenieure sind dabei oft Ingenieure, die zusätzlich Erfahrungen im gewerblichen Rechtsschutz gesammelt haben oder einen Studiengang Patentingenieurswesen absolviert haben.


Patentassessoren / European Patent Attorneys

Neben der technischen Qualifikation benötigen viele der Aufgaben  zusätzlich juristisches Fachwissen und eine entsprechende Ausbildung bzw. Erfahrung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Als Patentassessor muss man nach einem Studium einer Natur- oder Ingenieurswissenschaft noch eine dreijährige Ausbildung und eine anschließenden Prüfung beim deutschen Patent und Markenamt erfolgreich absolvieren.  Als European Patent Attorney muss man entsprechend eine Prüfung vor dem Europäischen Patentamt ablegen.